Nach den geltenden strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Regelungen besteht die Möglichkeit, dass die Strafverfolgungsbehörden Verletzte, soweit der Täter etwas aus der Tat erlangt hat, entschädigen.

Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Informationen und das Formular für eine Rückantwort an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf:

Merkblatt für die Entschädigung von Verletzten von Straftaten

Rückantwort § 459 i StPO

Unter dem folgendem Link finden Sie u. a. aktuelle Belehrungsformulare des Bundesministeriums der Justiz in Berlin für festgehaltene Personenen im allgemeinen Strafverfahren:

Veröffentlichung von Belehrungsformularen

Im Justizportal stehen zu verschiedenen Themen wichtige Formulare bereit, so beispielsweise der Antrag auf Beratungshilfe, die Vorsorgevollmacht, der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt oder der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Die angebotenen Formulare können Sie ausfüllen, ausdrucken und – soweit es keinen anderslautenden Hinweis bei dem entsprechenden Formular gibt – per Post an die zuständige Justizeinrichtung übersenden oder dort persönlich abgeben.

Zudem besteht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs die Möglichkeit, diese unter anderem über „Mein Justizpostfachexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab zu übermitteln. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich elektronischer Rechtsverkehrexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab. Ein Versand der Formulare per E-Mail ist in der Regel nicht möglich.

Hinweis: Um die Formulare abspeichern zu können, benötigen Sie die neueste Version eines Readers, den Sie im Internet kostenfrei herunterladen können.