Nach den geltenden strafrechtlichen bzw. strafprozessualen Regelungen besteht die Möglichkeit, dass die Strafverfolgungsbehörden Verletzte, soweit der Täter etwas aus der Tat erlangt hat, entschädigen.

Hier finden Sie ein Merkblatt mit weiteren Informationen und das Formular für eine Rückantwort an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf:

Merkblatt für die Entschädigung von Verletzten von Straftaten

Rückantwort § 459 i StPO

Unter dem folgendem Link finden Sie u. a. aktuelle Belehrungsformulare des Bundesministeriums der Justiz in Berlin für festgehaltene Personenen im allgemeinen Strafverfahren:

Veröffentlichung von Belehrungsformularen

Im Justizportal stehen zu verschiedenen Themen wichtige Formulare bereit, so beispielsweise der Antrag auf Beratungshilfe, die Vorsorgevollmacht, der Antrag auf Festsetzung von Regelunterhalt oder der Antrag auf Pfändung eines Bankkontos. Die angebotenen Formulare können Sie ausfüllen, ausdrucken und per Post an die zuständige Behörde übersenden oder dort persönlich abgegeben. Ein Versand per E-Mail ist nicht möglich.

Hinweis: Um die Formulare abspeichern zu können, benötigen Sie die neueste Version eines Readers, den Sie im Internet kostenfrei herunterladen können.