25.02.2025
Die bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) hat das Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister und zwei Beschäftigte der Stadt Solingen wegen des Verdachts der Untreue bzw. der Anstiftung hierzu am 25. Februar 2025 wegen erwiesener Unschuld gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Dem Oberbürgermeister der Stadt Solingen wurde mit einem von der CDU-Ratsfraktion am 15. Januar 2025 übersandten anwaltlichen Gutachten vorgeworfen, durch Beantragung der Erstattung aufgelaufener Rechtsanwaltskosten die Entscheidungsträger bei der Stadt zu einer pflichtwidrigen Genehmigung und dadurch zu einer Untreuehandlung angestiftet zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Oberbürgermeister seinen Antrag vor einer abschließenden Prüfung durch den städtischen Kämmerer zurückgezogen. Eine Auszahlung ist daher nicht erfolgt. Der Stadt Solingen ist durch die Handlungen der Beschuldigten – unabhängig von der Frage der etwaigen Pflichtwidrigkeit der Genehmigung – damit kein Vermögensnachteil entstanden, sodass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 266 des Strafgesetzbuches (Untreue) bereits unter diesem Gesichtspunkt nicht erfüll waren.
Staatsanwaltschaft Düsseldorf - ZeOS NRW
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