Die Grundlagen für die Einrichtung, Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft bilden das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und eine Verwaltungsanordnung (OrgStA).

Leiter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist der „Leitende Oberstaatsanwalt". Ihm und seinem ständigen Vertreter direkt zugeordnet ist ein gesonderter Verwaltungsbereich, dem ein geschäftsleitender Beamter vorsteht. Die Verwaltung ist für die Dienst- und Arbeitsverhältnisse, den Personaleinsatz, die Sicherstellung eines effektiven Geschäftsablaufs, die Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die Entwicklung und Umsetzung der notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen verantwortlich.

Für den Kernbereich ihrer eigentlichen Aufgaben, der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung, sind bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf siebzehn Rechtsabteilungen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten gebildet, denen jeweils eine Oberstaatsanwältin oder ein Oberstaatsanwalt vorstehen. Eine Besonderheit bildet die Rechtsabteilung XIII, die als Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität besondere Wirtschaftsstrafsachen aus dem gesamten Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bearbeitet.
Die fernmündliche Erreichbarkeit der entsprechenden Abteilung der Geschäftsstelle können Sie unter der Rubrik Kontakt > Telefonliste (Geschäftsstellen-Verzeichnis) erfahren.

Für die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ergibt sich folgende Geschäftsverteilung: